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   VerfGH Saarland, 28.10.2020 - Lv 22/20 eA   

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https://dejure.org/2020,33670
VerfGH Saarland, 28.10.2020 - Lv 22/20 eA (https://dejure.org/2020,33670)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 28.10.2020 - Lv 22/20 eA (https://dejure.org/2020,33670)
VerfGH Saarland, Entscheidung vom 28. Oktober 2020 - Lv 22/20 eA (https://dejure.org/2020,33670)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (46)

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus VerfGH Saarland, 28.10.2020 - Lv 22/20
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 12 Abs. 1 SVerf gebietet - ebenso wie Art. 3 Abs. 1 GG - dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 116, 164 ; stRspr).

    Er gilt für ungleiche Belastungen wie auch für ungleiche Begünstigungen (BVerfGE 110, 412 ; 116, 164 ).

    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengeren Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; stRspr).

  • BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08

    Keine Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch die Versagung vorläufigen

    Auszug aus VerfGH Saarland, 28.10.2020 - Lv 22/20
    Dem steht nicht entgegen, dass das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 60 Abs. 1 SVerf - ebenso wie Art. 19 Abs. 4 GG - nicht schlechthin und ausnahmslos die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen gewährleistet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.10.2006 - 2 BvR 2023/06, BVerfGK 9, 330; Beschl. v. 12.9.1995 - 2 BvR 1179/95, NVwZ 1996, 58; Beschl. v. v. 10.5.2007 - 2 BvR 304/07, NVwZ 2007, 946; Beschl. v. 1.10.2008 - 1 BvR 2466/08, NVwZ 2009, 240; siehe auch Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 80 Rn. 3).

    Entscheidend ist vielmehr, ob dem Bürger im dargelegten Sinne ein verfassungsrechtlich ausreichender effektiver Rechtsschutz gewährt wird, mag dies auch auf andere Weise als durch (automatisch eintretende oder gerichtlich wiederhergestellte) aufschiebende Wirkung seines Rechtsbehelfs geschehen (vgl. BVerfGE 51, 268 ; 65, 1 ; BVerfG, Beschl. v. 1.10.2008 - 1 BvR 2466/08, NVwZ 2009, 240).

    Dies gilt auch für den Rechtsschutz in einem mehrpoligen Verwaltungsrechtsverhältnis (bei einem drittbelastenden Verwaltungsakt; BVerfG, Beschl. v. 1.10.2008 - 1 BvR 2466/08, NVwZ 2009, 240).

  • BVerfG, 09.03.2020 - 2 BvR 103/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung der Untersuchungshaft

    Auszug aus VerfGH Saarland, 28.10.2020 - Lv 22/20
    Dies ist grundsätzlich Sache der dafür zuständigen Fachgerichte, hier des Oberverwaltungsgerichts (vgl. zum Beispiel BVerfG, Beschl. v. 9.3.2020 - 2 BvR 103/20, EuGRZ 2020, 365).

    Ein Eingreifen der Verfassungsgerichte ist daher erst dann gerechtfertigt, wenn die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts mit Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts nicht zu vereinbaren ist oder sich als objektiv willkürlich erweist (vgl. BVerfGE 65, 317 ; BVerfG, Beschl. v. 9.3.2020 - 2 BvR 103/20, EuGRZ 2020, 365).

  • OVG Hamburg, 18.08.2021 - 4 Bs 193/21

    Spielhalle; Betriebsuntersagungs- und Schließungsverfügung gemäß § 15 Abs. 2 GewO

    Insoweit werde auf den Beschluss des Verfassungsgerichtshofs des Saarlands vom 28. Oktober 2020 (Lv 22/20) hingewiesen, mit dem dieser die zuständige Behörde im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet habe, den Fortbetrieb der Spielhalle einstweilen zu dulden.

    Der Hinweis der Antragstellerin auf die Ausführungen im Beschluss des Verfassungsgerichtshofs des Saarlands vom 28. Oktober 2020 (Lv 22/20, juris) rechtfertigt ebenfalls nicht die Annahme, im Hauptsacheverfahren (17 K 10026/18) betreffend die Auswahlentscheidung vom 22. Juni 2017 seien zahlreiche Fragen des nationalen und des Unionsrechts offen und erforderten wegen des mit einer Schließung verbunden Eingriffs in Art. 12 GG die einstweilige Duldung des Fortbetriebs der von der Antragstellerin betriebenen Spielhalle.

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